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Archivbeiträge aus 2022

Weitere neue Publikation: Bewertungen bei eBay

Soeben ist in Heft 24 der Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) eine Anmerkung von Frau Prof. Dr. Schaub zum vielbeachteten BGH-Urteil zu Bewertungen auf der Plattform eBay („Versandkosten Wucher!!“) erschienen (GRUR 2022, 1846 – 1848).

Publikation 21. Dezember 2022

Neue Publikation: Ausländische Mautansprüche

In der neuen Ausgabe der NJW (2022, S. 3611 ff.) besprechen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls Maurice Goebel und Moses Wiepen eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 28.9.2022 – XII ZR 7/22) zur Geltendmachung ungarischer Straßenmaut vor deutschen Zivilgerichten. Der auch bei beck-online abrufbare Beitrag ist mit dem Titel „Ausländische Mautansprüche vor deutschen Zivilgerichten“ in Heft 50 erschienen.

Publikation 9. Dezember 2022

Neue Publikationen im Sommer 2022

Im Sommer 2022 ist in der NJW (Heft 35, Seite 2510 – 2512) ein Beitrag von Frau Prof. Dr. Schaub zum Thema „Kennzeichnungspflichtige Gegenleistungen beim Influencer-Marketing“ erschienen, in dem sie die BGH-Entscheidung „Influencer III“ vom 13.01.2022 (I ZR 35/21) kommentiert. Weiterhin ist in LMK 2022, 811987 eine Anmerkung von Frau Prof. Dr. Schaub zum Urteil des BGH vom 05.04.2022 (VI ZR 485/20), einer weiteren Entscheidung zur Dieselproblematik, publiziert worden („Sittenwidrigkeit beim Erwerb eines Fahrzeugs nach Bekanntwerden der Dieselproblematik“).

Publikation 10. Oktober 2022

BGB-Kommentar: Neuauflage 2022

Kürzlich ist die 17. Auflage des BGB-Kommentars von Prütting/Wegen/Weinreich erschienen. Sie enthält u.a. die wiederum umfangreich aktualisierten Kommentierungen von Frau Prof. Dr. Schaub zu §§ 823 ff. BGB, zum Produkthaftungsgesetz, zu Art. 40 – 42 EGBGB und zu großen Teilen der Rom II-Verordnung.

Publiziert 27. Juli 2022

Rückblick: IGEDI-Kolloquium zur UWG-Reform 2021/22 am Montag, 13. Juni 2022

Im Rahmen des jüngsten Kolloquiums des Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) sprach Frau Prof. Schaub am Montag, 13. Juni 2022 ab 19:00 Uhr über das Thema „UWG-Reform 2021/22: Neue Vorgaben für Plattformbetreiber – und neue Perspektiven für den Einsatz von Legal Tech?“. Die Veranstaltung fand im Sitzungszimmer der Juristischen Fakultät statt. Angesichts der Technikausstattung des Sitzungszimmers bestand über die Teilnahme vor Ort hinaus auch die Möglichkeit, per Online-Einwahl sowohl am Vortrag als auch an der im Anschluss geführten Diskussion teilzunehmen.

In Ihrem Vortrag sprach Frau Prof. Schaub zu den seit 28. Mai 2022 anwendbaren, auf europäische Vorgaben zurückgehenden Regelungen der UWG-Reform aus dem Jahr 2021 durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, die eine Reihe von Regelungen für den IT-Bereich enthalten. Darunter befinden sich Vorgaben für die Betreiber von Online-Plattformen, etwa Transparenzvorgaben für Bewertungen und Rankings. Darüber hinaus bietet der neu eingeführte Schadensersatzanspruch für Verbraucher möglicherweise neue Perspektiven für den Einsatz von Legal Tech.

Im Anschluss an den Vortrag wurden die beiden von Frau Prof. Schaub beleuchteten und hinterfragten Bereiche diskutiert. Die vor Ort installierten Konferenzmikrofone ermöglichten insoweit, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung – ob vor Ort im Veranstaltungsraum anwesend oder per Online-Einwahl der Veranstaltung zugeschaltet – ihre Meinungen und Gedanken zur jüngsten UWG-Reform austauschen konnten.

Mehr Informationen über das IGEDI finden Sie hier.

Publiziert 15. Juni 2022

Neuer Beitrag zum Thema Bewertungsportale

In der GRUR 2022 (S. 465 – 469) ist im April ein Beitrag von Frau Prof. Dr. Schaub zum Thema „Bewertungsportale im Spannungsfeld zwischen Datenschutzrecht und anderen Rechtsgebieten“ erschienen, in dem sie zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Bewertungsportalen analyisiert.

Publiziert 20. April 2022

Bochumer Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht

In Heft 5/2022 der JURA hat Frau Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) gemeinsam mit ihren Kollegen Prof. Dr. Arndt Kiehnle und Prof. Dr. Markus Fehrenbach eine Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht gestellt. Für die drei besten eingereichten Bearbeitungen werden Preisgelder ausgelobt, die vom Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft e.V zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Sachverhalt ist abrufbar unter Juristische Ausbildung (JURA 2022, S. 598-599) bei deGruyter oder hier – mit Erlaubnis des Verlags – zum Download als PDF.

Viel Erfolg bei Ihrer Bearbeitung!

Publiziert 6. April 2022

Neuerscheinungen des Lehrstuhls

In dem aktuellen Heft der GRUR (2022, 52) berichten die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls Maurice Goebel und Moses Wiepen von den Vorträgen des 3. Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstags des Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI). Der Tagungsbericht dokumentiert die Vorträge zu den technischen Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) (Prof. Dr. Laurenz Wiskott, Ruhr-Universität Bochum), dem Schutz für KI-Software nach UrhG, GeschGehG und PatG, KI und Dateneigentum (Dr. Thosten B. Behling, WTS), den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI (Prof. Dr. Boris Paal, Universität Leipzig) und den datenschutzrechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI (Dr. Hannah Ruschemeier, CAIS), dem Urheberrechts- und Designschutz für KI-Werke (Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M. (Stanford), Leibniz Universität Hannover) sowie dem Patent- und Know-how-Schutz für KI-Ergebnisse (Dr. Anette Gärtner, LL.M. (Edinburgh), Reed Smith), der außervertraglichen Haftung beim Einsatz von KI (Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol), Ruhr-Universität Bochum) und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI (Jun-Prof. Dr. Sebastian Golla, Ruhr- Universität Bochum).
Mehr über das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) finden Sie hier.

In der neusten Ausgabe der GVRZ (2022, 3) analysiert Wiss. Mit. Moses Wiepen unter dem Titel „SLAPP-Klagen de lege lata und de lege ferenda“ die aktuellen Regelungsvorschläge verschiedener staatlicher und privater Akteure zur Regulierung sog. SLAPP (strategic lawsuit against public participation)-Klagen vor dem Hintergrund des deutschen sowie europäischen Prozessrechts.

Wiss. Mit. Joshua Blach nimmt sich in Heft 1–2 der CCZ (2022, 13) dem „‚Menschenrechtsschutz‘ durch Billigkeitshaftung“ an. Konzeptionelle Überlegungen zur Haftungsverfassung von Wertschöpfungsketten setzen sich mit in der Literatur vorgeschlagenen Haftungsfiguren auseinander und stellen diesen ein Alternativmodell gegenüber.

Im Rahmen des jüngst in dem Sammelband „IPR für eine bessere Welt“ erschienen Beitrags „Globale Unternehmenshaftung im Lichte des IPR – Ein Plädoyer für das kollisionsrechtliche Neutralitätsgebot“ (S. 71) setzt sich Joshua Blach zudem mit der internationalprivatrechtlichen Dimension der Haftung innerhalb transnationaler Wertschöpfungsketten auseinander. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Spannungsverhältnis zwischen der Verwirklichung materieller Ordnungsinteressen durch das IPR einerseits und der ergebnisneutralen Verweisungstechnik „klassischer“ Kollisionsregeln andererseits.

Trifft die verbreitete Annahme, die Akademie für Deutsches Recht habe allenfalls marginalen Einfluss auf die Gesetzgebung der nationalsozialistischen Machthaber genommen, auch mit Blick auf die Aktienrechtsnovelle von 1937 zu? Weisen die aktienrechtlichen Reformbestrebungen tatsächlich eine weitgehend ideologiefreie Handschrift auf? Sind sie Ausdruck einer die rechtstatsächlichen Entwicklungen der Weimarer Republik anerkennenden und diese kodifizierenden Legislation? Welche Rolle spielt die Umsetzung des „Führerprinzips“ im zeitgenössischen Aktienrecht? Antworten auf diese und andere Fragen sucht Joshua Blach schließlich in dem diesen Monat im „Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte 2020/2021“ erschienen Beitrag „Die Rolle der Akademie für Deutsches Recht bei der Aktienrechtsreform von 1937. Ideologische Perversion oder moderate Umgestaltung des Aktienrechts?“.

Publiziert 19. Januar 2022