In dem aktuellen Heft der GRUR (2022, 52) berichten die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls Maurice Goebel und Moses Wiepen von den Vorträgen des 3. Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstags des Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI). Der Tagungsbericht dokumentiert die Vorträge zu den technischen Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) (Prof. Dr. Laurenz Wiskott, Ruhr-Universität Bochum), dem Schutz für KI-Software nach UrhG, GeschGehG und PatG, KI und Dateneigentum (Dr. Thosten B. Behling, WTS), den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI (Prof. Dr. Boris Paal, Universität Leipzig) und den datenschutzrechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI (Dr. Hannah Ruschemeier, CAIS), dem Urheberrechts- und Designschutz für KI-Werke (Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M. (Stanford), Leibniz Universität Hannover) sowie dem Patent- und Know-how-Schutz für KI-Ergebnisse (Dr. Anette Gärtner, LL.M. (Edinburgh), Reed Smith), der außervertraglichen Haftung beim Einsatz von KI (Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol), Ruhr-Universität Bochum) und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI (Jun-Prof. Dr. Sebastian Golla, Ruhr- Universität Bochum).
Mehr über das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) finden Sie hier.
In der neusten Ausgabe der GVRZ (2022, 3) analysiert Wiss. Mit. Moses Wiepen unter dem Titel „SLAPP-Klagen de lege lata und de lege ferenda“ die aktuellen Regelungsvorschläge verschiedener staatlicher und privater Akteure zur Regulierung sog. SLAPP (strategic lawsuit against public participation)-Klagen vor dem Hintergrund des deutschen sowie europäischen Prozessrechts.
Wiss. Mit. Joshua Blach nimmt sich in Heft 1–2 der CCZ (2022, 13) dem „‚Menschenrechtsschutz‘ durch Billigkeitshaftung“ an. Konzeptionelle Überlegungen zur Haftungsverfassung von Wertschöpfungsketten setzen sich mit in der Literatur vorgeschlagenen Haftungsfiguren auseinander und stellen diesen ein Alternativmodell gegenüber.
Im Rahmen des jüngst in dem Sammelband „IPR für eine bessere Welt“ erschienen Beitrags „Globale Unternehmenshaftung im Lichte des IPR – Ein Plädoyer für das kollisionsrechtliche Neutralitätsgebot“ (S. 71) setzt sich Joshua Blach zudem mit der internationalprivatrechtlichen Dimension der Haftung innerhalb transnationaler Wertschöpfungsketten auseinander. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Spannungsverhältnis zwischen der Verwirklichung materieller Ordnungsinteressen durch das IPR einerseits und der ergebnisneutralen Verweisungstechnik „klassischer“ Kollisionsregeln andererseits.
Trifft die verbreitete Annahme, die Akademie für Deutsches Recht habe allenfalls marginalen Einfluss auf die Gesetzgebung der nationalsozialistischen Machthaber genommen, auch mit Blick auf die Aktienrechtsnovelle von 1937 zu? Weisen die aktienrechtlichen Reformbestrebungen tatsächlich eine weitgehend ideologiefreie Handschrift auf? Sind sie Ausdruck einer die rechtstatsächlichen Entwicklungen der Weimarer Republik anerkennenden und diese kodifizierenden Legislation? Welche Rolle spielt die Umsetzung des „Führerprinzips“ im zeitgenössischen Aktienrecht? Antworten auf diese und andere Fragen sucht Joshua Blach schließlich in dem diesen Monat im „Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte 2020/2021“ erschienen Beitrag „Die Rolle der Akademie für Deutsches Recht bei der Aktienrechtsreform von 1937. Ideologische Perversion oder moderate Umgestaltung des Aktienrechts?“.
Publiziert 19. Januar 2022